Abbrennen von Osterfeuern

Die Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung, welche das Abbrennen von Osterfeuern (Brauchtumsfeuer) in der Osterzeit erlaubt, würde im Prinzip auch in diesem Jahr gelten.

Aufgrund der von der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID19-Krise getroffenen Maßnahmen, sind derartige Brauchtumsfeuer jedoch NICHT zulässig!

Weiters hat das Land Burgenland auf das schon länger bestehende Verbot des Abbrennens von Gartenabfall und weiteren Materialien auf Privatgrund, wenn das Feuer nicht allgemein zugänglich ist, hingewiesen. Hierbei handelt es sich um KEIN Brauchtumsfeuer und daher sind diese unter allen Umständen unzulässig.

Ein Zuwiderhandeln kann Strafen in Höhe von bis zu € 3.630,-- nach sich ziehen.

02.04.2020